Rezeptanforderung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ihre Rezeptanforderungen, Überweisungen etc. erledigen wir gerne für Sie.

Wenn Sie uns heute per Mail unter info@praxis-anthoni.de, telefonisch oder auch über das Bestellformular in Papierform kontaktieren, bemühen wir uns, Ihre Wünsche schnellstmöglich zu erfüllen. Es ist uns zeitlich nicht möglich, Ihre Wünsche sofort zu erfüllen. Wir bemühen uns, alles bis zum nächsten Arbeitstag zu erledigen. Bitte beachten Sie auch unsere Öffnungszeiten. Voraussetzung bei gesetzlich Versicherten ist es immer, dass Ihre Versicherungskarte im laufenden Quartal bereits einmal eingelesen wurde. Ohne eingelesene Versicherungskarte können wir leider nichts ausstellen.

e-Rezept:

1) Ab sofort werden, sofern Ihre Versicherungskarte bereits eingelesen wurde, alle Kassenrezepte direkt von uns auf einem Server gespeichert. Sie gehen dann nur noch nach Ihrer Bestellung (am nächsten Tag) in die Apotheke Ihrer Wahl, zeigen dort IHRE Versicherungskarte vor und erhalten dann die Medikamente. Dies gilt nicht Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte und Rezepte für Hilfsmittel oder Physio-Anwendungen.

2) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht mehr in Papierform gedruckt. Die Krankmeldungen gehen online an Ihre Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber muss diese bei der Krankenkasse entsprechend abrufen. Sie erhalten von uns einen Ausdruck für Ihre Unterlagen.